Die JCVP Kanton Zürich steht hinter der LGBTI-Community der Schweiz. Sie anerkennt ihre Bedürfnisse und setzt sich für ihre bedingungslose rechtliche wie auch gesellschaftliche Gleichstellung ein. Die Jungpartei setzt so ihre LGBTI-freundliche Haltung konsequent fort und schreitet gemeinsam mit der LGBTI-Community in Richtung Gleichberechtigung. Für die JCVP Kanton Zürich kennt Liebe keine Grenzen.
Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die JCVP Kanton Zürich Anpassungen in folgenden Bereichen:
Diskriminierungsschutz
Auch in der Schweiz werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Ge-schlechtsidentität diskriminiert. Diese Diskriminierung findet dabei gleichermassen auf dem Pausenplatz, wie auch auf dem Arbeitsmarkt statt und führt bei betroffenen Menschen zu grossem Leid. Gerade bei jungen Menschen im LGBTI-Spektrum ist die Suizidrate nachweislich höher als bei ihren heterosexuellen Jugendlichen. Ein ausgebauter Diskriminierungsschutz der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität ist daher von höchster Wichtigkeit.
Erfassung von homo-, bi-, transphoben Gewalttaten
Gewalttaten mit homo-, bi- oder transphobem Hintergrund werden derzeit statistisch nicht erfasst. Über das Ausmass dieser Gewalttaten kann daher nur spekuliert werden.
Öffnung der Ehe
Die Bundesverfassung hält als zentrales Prinzip der Schweizer Gesellschaft fest, dass alle Menschen vor dem Recht gleich sind. Wollen zwei gleichgeschlechtliche Partner ihrer Verbindung besondere Bedeutung verleihen und damit auch den rechtlichen Schutz einer Ehe erlangen, so bleibt ihnen dies heute jedoch verwehrt. Die eingetragene Partnerschaft ist in ihren Wirkungen beschränkt und unterscheidet sich inhaltlich stark von den Rechtsfolgen, die durch eine Ehe erlangt werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Partnerschaft zwischen zwei Menschen, die sich lieben, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung anders behandelt werden sollte. Eine Wertung, und damit Unterscheidung, und sei sie auch nur dem Namen nach, steht dem Staat nicht zu.
Adoptions- und Familienrecht
Für die JCVP Kanton Zürich ist es nicht ersichtlich, weshalb gleichgeschlechtliche Paare aus dem Adoptionsrecht ausgeschlossen werden. Um das Kindeswohl zu gewährleisten, sieht das Schweizer Recht für adoptionswillige Paare ohnehin immens hohe Anforderungen vor. Es entbehrt jeglicher sachlicher Grundlage, gleichgeschlechtliche Paare per se vom Adoptionsverfahren auszuschliessen. Dieser Umstand stellt eine nicht rechtfertigbare Diskriminierung dar. Regenbogenfamilien sind bereits heute eine gesellschaftlich gelebte Realität. Die Regenbogenfamilien zeigen uns, dass Kinder auch bei gleichgeschlechtlichen Eltern geborgen und in einer liebevollen Umgebung aufwachsen. Doch genau jenen Familien wird der ausgebaute Rechtsschutz verwehrt, den herkömmliche Familien für sich in Anspruch nehmen können.
Trans*
Menschen, welche bei ihrer Geburt aufgrund äusserer Merkmale einem Geschlecht zugeordnet wurden, welches nicht mit ihrer persönlichen Geschlechtsidentität übereinstimmt, bezeichnet man als Transmenschen, Transgender, Transident oder Trans*. Trans* gilt gemäss der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD F64.0) als psychische Störung. Personenstandsänderungen in Bezug auf den Geschlech-tereintrag sind mit hohen medizinischen, psychologischen und juristischen Hürden verbunden.
Geschlechtsidentität / Geschlechtsneutralität
Es gibt Menschen, deren Geschlechtsidentität sich nicht in das binäre Geschlechtersystem einordnen lässt. Genauso gibt es Menschen, deren Geschlechteridentität nicht mit dem bei der Geburt festgestellten Geschlecht übereinstimmt. Wir leben in einer vielseitigen Gesellschaft und müssen diesem Umstand Sorge tragen.
Intersexuelle
Intersexuelle Menschen sind Personen, die bei der Geburt physisch keinem Geschlecht zugeordnet werden können. Auch heute werden nach der Geburt und ohne Einwilligungen der Kinder irreversible kosmetische Operationen zur Geschlechtsangleichung durchgeführt. Diese Operationen sind medizinisch nicht notwendig und können bei den betroffenen Personen zu grossem Leid und enormer physischer wie psychischer Belastung führen.