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LGBTI

Die JCVP Kanton Zürich steht hinter der LGBTI-Community der Schweiz. Sie anerkennt ihre Bedürfnisse und setzt sich für ihre bedingungslose rechtliche wie auch gesellschaftliche Gleichstellung ein. Die Jungpartei setzt so ihre LGBTI-freundliche Haltung konsequent fort und schreitet gemeinsam mit der LGBTI-Community in Richtung Gleichberechtigung. Für die JCVP Kanton Zürich kennt Liebe keine Grenzen.

Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die JCVP Kanton Zürich Anpassungen in folgenden Bereichen:

Diskriminierungsschutz

Auch in der Schweiz werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Ge-schlechtsidentität diskriminiert. Diese Diskriminierung findet dabei gleichermassen auf dem Pausenplatz, wie auch auf dem Arbeitsmarkt statt und führt bei betroffenen Menschen zu grossem Leid. Gerade bei jungen Menschen im LGBTI-Spektrum ist die Suizidrate nachweislich höher als bei ihren heterosexuellen Jugendlichen. Ein ausgebauter Diskriminierungsschutz der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität ist daher von höchster Wichtigkeit.

  • Wir fordern die Anpassung der Antirassismus-Strafnorm unter Art. 261bis StGB. Der Ar-tikel soll mit dem Tatbestand der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und der Geschlechtsidentität ergänzt werden, sodass diese ebenfalls von einem ausge-bauten Diskriminierungsschutz profitieren können.

Erfassung von homo-, bi-, transphoben Gewalttaten

Gewalttaten mit homo-, bi- oder transphobem Hintergrund werden derzeit statistisch nicht erfasst. Über das Ausmass dieser Gewalttaten kann daher nur spekuliert werden.

  • Wir fordern die Einführung der statistischen Erfassung homo-, bi- und transphober Gewalttaten sowohl auf kantonaler, wie auch Bundesebene.

Öffnung der Ehe

Die Bundesverfassung hält als zentrales Prinzip der Schweizer Gesellschaft fest, dass alle Menschen vor dem Recht gleich sind. Wollen zwei gleichgeschlechtliche Partner ihrer Verbindung besondere Bedeutung verleihen und damit auch den rechtlichen Schutz einer Ehe erlangen, so bleibt ihnen dies heute jedoch verwehrt. Die eingetragene Partnerschaft ist in ihren Wirkungen beschränkt und unterscheidet sich inhaltlich stark von den Rechtsfolgen, die durch eine Ehe erlangt werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Partnerschaft zwischen zwei Menschen, die sich lieben, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung anders behandelt werden sollte. Eine Wertung, und damit Unterscheidung, und sei sie auch nur dem Namen nach, steht dem Staat nicht zu.

  • Wir fordern die Abschaffung diskriminierender Unterschiede zwischen der zivilrechtlichen Ehe und der eingetragenen Partnerschaft.
  • Wir fordern die Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.

Adoptions- und Familienrecht

Für die JCVP Kanton Zürich ist es nicht ersichtlich, weshalb gleichgeschlechtliche Paare aus dem Adoptionsrecht ausgeschlossen werden. Um das Kindeswohl zu gewährleisten, sieht das Schweizer Recht für adoptionswillige Paare ohnehin immens hohe Anforderungen vor. Es entbehrt jeglicher sachlicher Grundlage, gleichgeschlechtliche Paare per se vom Adoptionsverfahren auszuschliessen. Dieser Umstand stellt eine nicht rechtfertigbare Diskriminierung dar. Regenbogenfamilien sind bereits heute eine gesellschaftlich gelebte Realität. Die Regenbogenfamilien zeigen uns, dass Kinder auch bei gleichgeschlechtlichen Eltern geborgen und in einer liebevollen Umgebung aufwachsen. Doch genau jenen Familien wird der ausgebaute Rechtsschutz verwehrt, den herkömmliche Familien für sich in Anspruch nehmen können.

  • Wir fordern die rechtliche Absicherung bereits existierender Regenbogenfamilien.
  • Wir fordern die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Bereich der Stiefkindadoption.
  • Wir fordern die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Bereich der Volladoption.

Trans*

Menschen, welche bei ihrer Geburt aufgrund äusserer Merkmale einem Geschlecht zugeordnet wurden, welches nicht mit ihrer persönlichen Geschlechtsidentität übereinstimmt, bezeichnet man als Transmenschen, Transgender, Transident oder Trans*. Trans* gilt gemäss der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD F64.0) als psychische Störung. Personenstandsänderungen in Bezug auf den Geschlech-tereintrag sind mit hohen medizinischen, psychologischen und juristischen Hürden verbunden.

  • Wir fordern, dass die Schweiz sich für die Streichung von Trans* als psychische Erkrankung aus dem ICD einsetzt.
  • Wir fordern die bürokratisch erleichterte Wahl des Geschlechtes vor dem Gesetz.

Geschlechtsidentität / Geschlechtsneutralität

Es gibt Menschen, deren Geschlechtsidentität sich nicht in das binäre Geschlechtersystem einordnen lässt. Genauso gibt es Menschen, deren Geschlechteridentität nicht mit dem bei der Geburt festgestellten Geschlecht übereinstimmt. Wir leben in einer vielseitigen Gesellschaft und müssen diesem Umstand Sorge tragen.

  • Wir fordern die freie Wahl des Geschlechtes vor dem Gesetz.
  • Wir fordern die Möglichkeit, sich vor dem Gesetz nicht mehr geschlechtlich definieren zu müssen.
  • Änderungen des Geschlechtes vor dem Gesetz sollen keinen hohen bürokratischen Hürden unterliegen.

Intersexuelle

Intersexuelle Menschen sind Personen, die bei der Geburt physisch keinem Geschlecht zugeordnet werden können. Auch heute werden nach der Geburt und ohne Einwilligungen der Kinder irreversible kosmetische Operationen zur Geschlechtsangleichung durchgeführt. Diese Operationen sind medizinisch nicht notwendig und können bei den betroffenen Personen zu grossem Leid und enormer physischer wie psychischer Belastung führen.

  • Wir fordern, dass geschlechtsangleichende Operationen bei intersexuellen Kindern ohne ihr vorgängiges Einverständnis und bei nicht vorhandener medizinische Indikation verboten werden.

Positionspapier LGBTI

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